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Wann sollte ich einen Krippenplatz beantragen?

Nach der Geburt des Kindes sollten Sie bereits den Krippenplatz beantragen.
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Wie beantrage ich einen Krippen-/Kindergartenplatz?

Das Antragsformular für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz finden hier:
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Was kostet ein Krippen-/Kindergartenplatz?

Der Elternbeitrag wird nach der Elternbeitragsordnung der Stadt Potsdam berechnet. Genauere Informationen zur Elternbeitragsordnung finden Sie hier:
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Wie findet die Eingewöhnung statt?

Wir arbeiten nach dem Eingewöhnungs-Modell von B. Andres und H.-J. Laewen. Bei der Eingewöhnung wird das Kind über einen Zeitraum von ca. ein bis zwei Wochen behutsam und gemeinsam mit einem Elternteil und der Bezugserzieherin an die neue Situation herangeführt. In der Regel bleibt der Elternteil hierfür die ersten Tage und für ein paar Stunden mit dem Kind im Gruppenraum. Gemeinsam mit der Bezugserzieherin werden dann die nächsten Schritte individuell besprochen. Gern können Sie uns zur Unterstützung auch das Lieblingskuscheltier oder andere „Kraftgeber“ in die Hand drücken.
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Wie ist die Verpflegung in der Einrichtung geregelt?

Wir bieten in unserer Einrichtung eine Ganztagsverpflegung an. Das Mittagessen wird Menü Partner täglich an uns geliefert. Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes teilen Sie uns bitte direkt zu Beginn mit, damit bei Bedarf ein Alternativ-Essen ausgereicht wird.
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Welche Impfungen/Voruntersuchungen benötigt mein Kind?

Bei der Aufnahme in die Einrichtung ist eine altersentsprechende MMR-Impfung (Mumps/Masern/Röteln) nachzuweisen. Das Formular für die "ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertagesstätten" erhalten Sie zusammen mit dem Betreuungsvertrag von uns. Die Bescheinigung darf mit Beginn der Betreuung nicht älter als zwei Wochen sein.
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Wie ist die Abholung der Kinder geregelt?

Sollte eine nicht personenberechtigte dritte Person das Kind abholen, ist die Vorlage einer Tages- und/oder Dauervollmacht notwendig. Die Vollmacht muss von beiden Sorgeberechtigten, sofern dies der Fall ist, unterzeichnet sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der unterschiedlichen Dienstzeiten nicht jeder Erzieher die abholberechtigten und/oder sorgeberechtigten Personen kennt und ggf. nach dem Personalausweis fragt. Dies dient ausschließlich der Sicherheit Ihrer Kinder.
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Wie ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geregelt?

Für eine Betreuung bis zu 6h täglich ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr kein Rechtsanspruch nötig. Wenn eine Betreuung über 6h täglich nötig ist, muss dies bei der Stadt Potsdam beantragt und genehmigt werden. Bitte achten Sie darauf: Wenn Sie nicht in Potsdam wohnhaft sind, so ist im Vorfeld eine Kostenübernahme der Gemeinde zu beantragen. Die Stadt Potsdam muss weiterhin einer Betreuung zustimmen.
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Wann sind die Schließzeiten der Kita?

Unsere Schließzeiten werden jährlich im Kita Ausschuss beschlossen und sind in der Regel immer zwischen Weihnachten und Neujahr und in den letzten drei Sommerferienwochen. Von diesen drei Wochen werden die ersten beiden Wochen in der Regel als Notbetreuungswochen angeboten.
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Gibt es feste Elterneinsätze?

Wir haben jedes Jahr einen Frühjahrsputz. Hier ist es gewünscht, dass sich alle Eltern daran beteiligen.
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Was bedeutet Kita-Elternbeitragsentlastung?

Im Januar 2023 wurden von der Stadt Posdam ein Entlasungsprogramm für Eltern mit geringerem Einkommen verabschiedet. Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt. Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden. Weitere Infos hierzu finden Sie unter www.mbjs.brandenburg.de
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Ab wann ist die Betreuung kostenfrei?

Ab August 2023 ist die Betreuung der Vorschulkinder und der Kinder im vorletzten Kitajahr kostenfrei. Ab August 2024 soll die Betreuung ab dem 3. Lebensjahr kostenfrei werden.